Was versteht man unter Zählereichung?
> Häufig gestellte FragenNach dem österreichischen Maß- und Eichgesetz müssen Wärmezähler (sowie Wasserzähler) spätestens alle fünf Jahre geeicht werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch die monatliche Zählermiete gedeckt. Wir sind jedoch auf Sie angewiesen, da ein Hausbesuch für den Zählerwechsel unumgänglich ist. Die Arbeit dauert jedoch nicht lange (ca. eine halbe Stunde) und es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Namen des Stadtwerke Team bedanken wir uns für Ihre Mitarbeit.
-
Was muss ich beim Befüllen meines Pools beachten?
Wir bitten Sie Ihren Pool mit Hilfe Ihres eigenen Wasseranschlusses zu befüllen. Wir erklären Ihnen gerne die Hintergründe.
-
Wer ist für den Kanalanschluss in Gleisdorf zuständig?
Der Abwasserverband Gleisdorfer Becken kümmert sich um die fachgerechte Beseitigung und Reinigung der Abwässer und sorgt damit für die Reinhaltung unserer Gewässer.
Der Abwasserverband ist sowohl für die Errichtung von Hausanschlüssen als auch für die Instandhaltung des Abwasserentsorgungsnetzes verantwortlich. -
Wann ist eine Hydrantenentnahme möglich?
Wir empfehlen Swimmingpools über Ihren eigenen Hausanschluss zu befüllen.
Wenn Sie für Ihre Tätigkeiten als Firma externe Wasserentnahmen benötigen, melden Sie sich mindestens zwei Werktage zuvor bei uns.
-
Warum ist meine Wasserrechnung so hoch?
Immer wieder kommt es vor, dass die jährliche Wasserrechnung unerklärbar hoch ausfällt. Hier finden Sie alle Informationen über Zählerkontrolle, Ursachen und Sicherheitssysteme, um Wasserverluste frühzeitig zu erkennen.
-
Warum muss ich meinen Wasserzählerstand bekannt geben?
Um die Jahresrechnung abschließen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung durch die Bekanntgabe des Zählerstandes. Durch die jährliche Abgabe des Zählerstandes kann Ihr Verbrauch an Wasser erfasst und damit eine entsprechend richtige Rechnung ausgestellt werden.
-
Wer hebt die Kanalgebühren ein und wie?
Für die Kanalabrechnung ist die Stadtgemeinde Gleisdorf zuständig. Jedoch braucht sie für eine richtige Abrechnung ebenfalls den Wasserzählerstand. Damit es für Sie als Kunde einfacher ist, melden wir Ihren Wasserzählerstand an die Stadtgemeinde weiter.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson der Stadtgemeinde Gleisdorf:
Engelbert Absenger
Tel.Nr.:+43 3112 2601-701
E-Mail: engelbert.absenger@gleisdorf.atManuela Arzberger
Tel.Nr.:+43 3112 2601-702
E-Mail: manuela.arzberger@gleisdorf.at -
Wie bekomme ich einen Trinkwasseranschluss für mein Haus?
Ein Trinkwasseranschluss für ein Gebäude ist heutzutage unerlässlich. Alle notwendigen Informationen bezüglich eines Hausanschlusses finden Sie hier.
-
Wo und wie gebe ich meinen Zählerstand richtig ab?
Einmal im Jahr ist es notwendig den Zählerstand für Wasser (Anfang Dezember) abzugeben. Der Zählerstand kann zu dieser Zeit online eingegeben werden.
So lesen Sie Ihren Zähler richtig ab:
Ihr Zähler hat fünf schwarze Ziffern (vor dem Komma) und drei rote Stellen (hinter dem Komma).
Dieser Zähler zeigt: 00000,019m³ an. Ins Formular schreiben Sie also: 00000,019. -
Was versteht man unter Zählereichung?
Nach dem österreichischen Maß- und Eichgesetz müssen sowohl Wasserzähler als auch Wärmezähler spätestens alle fünf Jahre geeicht werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch die monatliche Zählermiete gedeckt. Wir sind jedoch auf Sie angewiesen, da ein Hausbesuch für den Zählerwechsel unumgänglich ist. Die Arbeit dauert jedoch nicht lange (ca. eine halbe Stunde) und es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Namen des Stadtwerke Teams bedanken wir uns für Ihre Mitarbeit.
-
Wo kann ich Nespresso-Kaffee-Kapseln entsorgen?
Bei Nespresso besteht die Kapsel im Wesentlichen aus Aluminium (ein Gramm pro Kapsel), Farbstoff und einer lebensmittelechten Beschichtung im Inneren. Aufgrund des hohen Aluminiumanteils gehören verwendete Nespressokapseln in die „Nespresso Recycling Box“. Nur so kann das wertvolle Aluminium recycelt und wiederverwendet werden. Diese Box steht im ASZ Alberdorf und in jedem Nespresso Shop.
-
Was steht hinter dem Konzept der intelligenten Mülltonne?
Als Kunde der Stadtwerke Gleisdorf bestimmen Sie selbst, wie oft Ihre Mülltonne entleert werden soll.
Nur wenn Sie den Entleerungswunsch für Ihre Tonne deutlich machen, indem Sie die entsprechende Tonne gut sichtbar an den Straßenrand ziehen, wird diese auch entleert.
Des Weiteren ist in jeder Restmülltonne und Biomülltonne der Stadtwerke Gleisdorf ein elektronischer Chip integriert, der die tatsächlichen Entleerungen bzw. den tatsächlichen Aufwand erfasst.
Das Müllfahrzeug liest bei der Entleerung den Chip und speichert seine Nummer mit Datum und Uhrzeit ab. Diese Chipnummer ist mit Ihrer Stadtwerke-Anlagennummer verknüpft und so wissen wir, wie oft Ihre Tonne entleert wurde und verrechnen diese Entleerungen genau.Jede Entleerung wird verrechnet, egal ob die Tonne voll oder fast leer war. Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen vier Entleerungen für die Restmülltonne und 18 Entleerungen für die Biomülltonne vorschreiben und daher auch verrechnen.
-
Wie positioniere ich meine Altpapiertonne richtig?
Dieses Thema betrifft nur die Ortsteile Labuch, Laßnitzthal, Nitscha und Ungerdorf!
In den Ortsteilen Labuch, Laßnitzthal, Nitscha und Ungerdorf wird die Entleerung der Altpapiertonne mittels eines Seitenladers bewerkstelligt. Das ist ein Fahrzeug, welches die Mülltonne mithilfe eines Seitenarms automatisiert entleert. Dazu ist es unbedingt notwendig, dass die Tonne, wie am Bild ersichtlich, in Pfeilrichtung zur Straße positioniert wird. Leider passiert es immer öfter, dass die Tonne anders steht und dann nicht entleert werden kann. Das Müllfahrzeug ist nur mit einem Mann besetzt (Fahrer), deshalb können daneben abgestellte Kartonagen nicht mitgenommen werden und das Entleeren der Tonne behindern. Stellen Sie daher keine Katonagen neben die Tonne!
-
Wo entsorge ich Energiesparlampen und LED-Leuchtmittel?
Energiesparlampen, LED-Lampen und Neonröhren gehören ins Altstoffsammelzentrum (ASZ).
Nur Glühbirnen (mit Leuchtfaden) und Halogenlampen können gefahrlos im Restmüll entsorgt werden.
Alle anderen Lampentypen müssen im ASZ entsorgt werden. Achten Sie auf die Kennzeichnung auf der Verpackung: LED-Lampen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden schon auf der Verpackung bzw. auf der Lampe selbst mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Das bedeutet, dass diese keinesfalls im Restmüll landen dürfen, sondern nur im Altstoffsammelzentrum. Der erste Grund ist, dass diese Lampen teilweise aus sehr seltenen Metallen bestehen, die sehr teuer aus NICHT-EU Ländern importiert worden sind und wiederverwertet werden können. Der zweite Grund ist, dass Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren giftige Metalldämpfe enthalten, die ordnungsgemäß abgesaugt und entsorgt werden müssen. Es soll schließlich niemand zu Schaden kommen.
Wenn es zu einem Lampenbruch kommt, lüften Sie den Raum gut und verschließen Sie die Lampenreste luftdicht, bevor Sie sie ins ASZ bringen. -
Was kann ich tun, wenn die Windeln nicht mehr in die Restmülltonne passen?
In Gleisdorf bieten wir das Service einer 2. Restmüll-Tonne bzw. einer größeren Tonne für Familien mit Windelaufkommen an. Dies ist hygienischer als herkömmliche Windelsäcke und hilft unserem Entsorger beim reibungslosen Abtransport des Restmülls.
Kontaktieren Sie uns direkt und wir stellen Ihnen eine weitere bzw. größere Tonne zur Verfügung.
Verrechnet werden immer nur die tatsächlichen Entleerungen der Tonnen bzw. 4 Mindestentleerungen plus die Grundgebühr je Haushalt. Das heißt die Grundgebühr ist unabhängig von der Anzahl der benutzten Tonnen, sie bezieht sich nur auf die gemeldeten Haushalte. -
Wie entsorgen ich Tellwolle, Steinwolle und Co?
Tellwolle, Steinwolle oder Glaswolle sind künstliche Mineralfasern – kurz KMF genannt. Isolierungen aus diesen Stoffen, die vor 2002 produziert wurden, enthalten lungengängige Fasern und sind somit gesundheitsgefährdend. Diese Stoffe müssen als Problemstoffe über ein Abfallsammelzentrum entsorgt werden.
Achten Sie daher beim Ausbau oder Umbau Ihres Eigenheims auf das Tragen von Schutzausrüstung (Staubmaske P2, Handschuhe, etc.). Bauen Sie das Material möglichst zerstörungsfrei und ohne Zugluft aus und verpacken Sie die Abfälle gleich staubdicht.
KMF dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden, sondern gehören, wie andere Baustellenabfälle auch, ins Abfallsammelzentrum (ASZ). Im ASZ Albersdorf werden kleine Mengen (bis 100l) kostenlos angenommen, größere Mengen sind kostenpflichtig. Daher empfehlen wir diese gleich über ein professionelles Entsorgungsunternehmen entsorgen zu lassen. -
Wie darf ich Lithium-Akkus entsorgen?
Lithium-Ionen-Akkus machen Batterien immer effizienter und leistungsstärker. Sie sind in vielen Elektrogeräten wie Notebooks, Tablets, Smartphones, E-Bikes, Saugrobotern, Kameras, elektrischen Zahnbürsten, elektrischen Grabkerzen und vielem mehr verbaut.
Es ist wichtig im Umgang mit Lithium-Akkus sorgfältig zu sein, daher immer das passende Ladegerät zu verwenden, große Akkus unter Aufsicht aufzuladen, Beschädigungen zu vermeiden und beim Lagern die Batteriepole mit Isolierband abzukleben.
Wenn der Akku kaputt ist oder nicht mehr funktioniert, sollte der Akku ausgebaut und die Pole mit Isolierband abgeklebt werden. Bringen Sie den Akku ins Abfallsammelzentrum oder zu Verkaufstellen des Handels. Die Akkus enthalten Wertstoffe aber auch umweltschädliche und brennbare Rohstoffe.
Lithium-Akkus und Batterien dürfen auf keinen Fall über den Restmüll entsorgt werden, da große Brandgefahr besteht. -
Wann brauche ich eine Biotonne?
Sie sind verpflichtet kompostierbare Hausabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Diese Entsorgung können Sie entweder über einen Komposthaufen im eigenen Garten oder eine Biomülltonne der Stadtwerke Gleisdorf vornehmen. Es ist nicht erlaubt kompostierbare Hausabfälle über den Restmüll oder andere Fraktionen zu entsorgen.
Informieren Sie sich bei uns über das Anmelden einer Biomülltonne. -
Was bedeutet Mindestentleerung?
Mindestentleerungen sind aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Es bedeutet, dass Sie eine Tonne mindestens so oft wie angegeben (4x Restmüll und 18x Biomüll) entleeren müssen.
-
Was passiert, wenn ich nicht so oft entleere, wie vorgeschrieben?
Sie sind verpflichtet die jährlich vorgeschriebenen Mindestentleerungen zu tätigen. Für die Restmülltonne sind vier Entleerungen, für die Biomülltonne 18 Entleerungen vorgeschrieben. Wenn Sie nicht so häufig entleert haben, werden Ihnen die tatsächlichen Entleerungen und die Differenz zu den Mindestentleerungen verrechnet. Die Kosten der Mindestentleerungen sind nicht im Grundpreis inbegriffen. Wenn Sie mehr als die vorgeschriebenen Entleerungen haben, dann zahlen Sie natürlich für jede tatsächliche Entleerung.
-
Wie bekomme ich eine weitere oder größere Restmülltonne und was kostet das?
Die Stadtwerke Gleisdorf bieten Ihnen entsprechend Ihrer Bedürfnisse Mülltonnen an. Wenn Sie jedoch mehr Abfall haben als in Ihrer Tonne Platz hat, können Sie jederzeit bei uns um eine weitere Mülltonne anfragen. Die lange Zeit genutzten Windelsäcke, die Sie im Falle eines Mehrverbrauchs kaufen konnten, gibt es nun nicht mehr. Die Tonnen sind in ihrer Handhabung einfacher und vor allem hygienischer. Wenn Sie eine weitere oder größere Tonne brauchen, zahlen Sie nur die tatsächlichen Entleerungen bzw. Mindestentleerungen. Die Grundgebühr bleibt gleich. Es ist ein je Haushalt einmal jährlich zu zahlender Betrag.
-
Wo bekomme ich „Gelbe Säcke“?
Die Stadtgemeinde Gleisdorf ist bemüht keine gelben Säcke mehr zu führen. Statt dem gelben Sack bietet wir Ihnen die gelbe Tonne an, die Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt und kostenlos entleert wird.
-
Wo kann man verstorbene (Haus-)Tiere abgeben?
In der Steinbergstraße steht eine Tonne der Tierkadaververwertung, kurz TKV, bereit. Hier können Sie rund um die Uhr verstorbene Tiere unter einem Gewicht von 30 kg abgeben.
-
Wo finde ich meine Entleerungstermine?
Die Stadtwerke Gleisdorf informieren Ihre Kundinnen und Kunden über die jeweiligen Abholtermine auf vielfältige Art und Weise.
Abfallkalender auf Papier
Unsere Kundinnen und Kunden erhalten zu Jahresbeginn per Post ein gedrucktes Exemplar des Abfallkalenders. Dieser enthält neben den Abholterminen weitere wertvolle Informationen rund um das Thema Mülltrennung. Wenn Sie selbst aktiv zum Umweltschutz beitragen möchten, können Sie auf Ihr gedrucktes Exemplar des Kalenders verzichten – nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.
Abfallkalender als Download
Der Abfallkalender steht Ihnen im Downloadbereich digital als PDF Dokument zur Verfügung. Dieses enthält neben den Abholterminen weitere wertvolle Informationen rund um das Thema Mülltrennung. Wenn Sie die digitale Variante bevorzugen, können Sie auf Ihr gedrucktes Exemplar des Kalenders verzichten – nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.
Online Abfallkalender
In unserem Online Abfallkalender gelangen Sie mittels Suche nach Ihrer Gemeinde, Ihrem Ort oder Ihrer Strasse (in Einzelfällen benötigen wir auch Ihre Hausnummer) zur Übersicht der Entleerungstermine. Sie können sich diese Seite als Lesezeichen in Ihrem Browser speichern.
Entleerungstermine in Ihrem Kalender
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich die Entleerungstermine zu exportieren und direkt in Ihr bevorzugtes Kalender-Tool zu übernehmen. Eine detaillierte Anleitung hierzu finden Sie im FAQ Beitrag „Wie kann ich die Abholtermine in meinen Kalender einbinden?“.
Abfallkalender in der Gleisdorf App
Wenn Sie die Gleisdorf App für iOS und Android Geräte verwenden, können Sie in Ihrem Profil Ihre Abholadresse hinterlegen. Der Abfallkalender in der App zeigt Ihnen dann übersichtlich die nächsten Entleerungstermine an. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich am Vortag der Abholung an den Termin erinnern zu lassen.
-
Wie kann ich die Abholtermine in meinen Kalender importieren?
Wir stellen Ihnen die Entleerungstermine des Abfallkalenders der Stadtwerke Gleisdorf im iCAL Format zur Verfügung. Sie finden die Termine Ihrer Abholadresse über die Adresssuche oder über die Auswahl Ihrer Gemeinde. Unterhalb des Kalenders finden Sie dann die entsprechenden Möglichkeiten zur Einbindung, welche hier erläutert werden.
Termine importieren
Mit dem Button „Termine herunterladen“ exportieren Sie die Entleerungen als iCAL Datei. Auf Apple und den meisten Android Geräten öffnet sich unmittelbar ein Dialog zum direkten Import der Termine. In anderen Kalender Apps können weitere Schritte nötig sein („Datei öffnen“, „Termine importieren“ usw.)
Bitte beachten Sie, dass die Termine bei dieser Methode einmalig in Ihren Kalender übernommen werden, es erfolgt also keine automatische Aktualisierung.
Kalender abonnieren
Es besteht in vielen Kalender Programmen die Möglichkeit, einen separaten Kalender anzulegen. Der Vorteil liegt darin, dass die Termine automatisch aktualisiert werden und keine Vermischung mit den bestehenden Terminen in Ihrem Kalender erfolgt. Sie können die Abholtermine somit einfach ein- und ausblenden oder auch wieder entfernen.
Je nach verwendetem Tool wird diese Funktion z.B. „Internetkalender“, „iCAL Feed“ oder schlicht „Kalender hinzufügen“ genannt. Mit dem Button „Kalender abonnieren“ wird auf Apple Geräten oder wenn Sie z.B. Outlook verwenden ein solcher Kalender mit nur einem Klick angelegt. Bei anderen Programmen kann es nötig sein, die URL des Kalenders einzugeben. Diese erhalten Sie, indem Sie den Button „Termine herunterladen“ per Rechtsklick (oder lange gedrückt halten) wählen und dann die Verknüpfung kopieren.
Auf Android Geräten steht diese einfache Möglichkeit der Einbindung leider nicht zur Verfügung, hier müssen Sie die Termine herunterladen und in einer kompatiblen Kalender-App öffnen. Alternativ können Sie die Termine jedoch z.B. in Ihrem Google Kalender einrichten und diese werden dann üblicherweise auch auf Ihr mobiles Gerät synchronisiert.
-
Wie erfolgt die Wertsicherung für den Tarif SOLAR?
Die Wertsicherung des Arbeits-, Grund- und Messpreis erfolgt zu:
- 60% Energieholzindex, ausgewiesen durch die Niederösterreichische Landwirtschaftskammer – EHI
- 30% VPI COICOP 4.5 „Strom, Gas und andere Brennstoffe“ 2005 – VPI
- 10% Baukostenindex Wohnhaus- u. Siedlungsbau, Gesamtbaukosten 2010 – BKI
Ausgangsbasis Indexzahlen:
- Energieholzindex Österreich = 1,554 (Quartal 1 – 2012) veröffentlich von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich
- Verbraucherpreisindex COICOP 4.5 „Strom, Gas und andere Brennstoffe“ 2005 = 129,800 – (Jänner 2012) – veröffentlich von der Statistik Austria
- Baukostenindex Wohnhaus- u. Siedlungsbau, Gesamtbaukosten 2010 = 103,400 – (Jänner 2012) – veröffentlich von der Statistik Austria
Aktuelle Indexzahlen (EHI = 2,393, VPI = 227,189, BKI = 146,700)
-
Was bedeutet der Einmalrabatt?
Für Bezieher des Wärmelieferungs Tarifs SOLAR erfolgt die Gewährung des Einmalrabattes bis 31.01.2025 freiwillig durch die Stadtwerke und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bzw. ohne Einräumung eines Anspruchs auf zukünftige Rabatte. Im Vergleich zur letzten Tarifanpassung 2023 (EHI = 1,811, VPI = 184,233, BKI = 145,289) bedeutet diese eine Indexsteigerung von +25,8%. Unter Gewährung eines Einmalrabattes werden die Tarife im Vergleich zum Jahr 2023 entgegen der Wertsicherung jedoch nur um +4% erhöht.
Energieholzindex (EHI), Verbraucherpreisindex COICOP 4.5 (VPI) und Baukostenindex (BKI) bilden die Eckpfeiler der Wertsicherung.
-
Was versteht man unter Zählereichung?
Nach dem österreichischen Maß- und Eichgesetz müssen sowohl Wasserzähler als auch Wärmezähler spätestens alle fünf Jahre geeicht werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch die monatliche Zählermiete gedeckt. Wir sind jedoch auf Sie angewiesen, da ein Hausbesuch für den Zählerwechsel unumgänglich ist. Die Arbeit dauert jedoch nicht lange (ca. eine halbe Stunde) und es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Namen des Stadtwerke Teams bedanken wir uns für Ihre Mitarbeit.
-
Warum muss ich meinen Wärmezählerstand bekannt geben?
Um die Jahresrechnung abschließen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung durch die Bekanntgabe des Zählerstandes. Durch die jährliche Abgabe des Zählerstandes kann Ihr Verbrauch an Wärme erfasst werden und damit eine entsprechend richtige Rechnung ausgestellt werden.
-
Wie viel Wärme (in kWh) verbraucht man ca. in einem Jahr bzw. Monat? Wie viel kostet ein kWh?
Es ist schwer eine allgemein gültige Prognose für einen Monatsverbrauch abzugeben. Der Wärmeverbrauch ist wesentlich von der Bausubstanz, Wetterverhältnisse (Temperatur) und Gewohnheiten abhängig. Die aktuell gültigen Preise finden Sie auf unseren Preisblättern.
-
Wo und wie gebe ich meinen Wärmezählerstand richtig ab?
Einmal im Jahr ist es notwendig den Zählerstand für Wärme (Anfang Jänner) abzugeben. Der Zählerstand kann zu dieser Zeit online eingeben werden.
Hier sehen Sie wie der Wärmezähler richtig abgelesen wird:
Das Display ist anfangs schwarz. Legen Sie einen Finger in die Mulde. Zuerst erscheinen viele Nullen. Warten Sie kurz, danach erscheint der Zählerstand in kWh (Kilowattstunden). Die letzte Stelle der Zahl steht hinter dem Komma.
Dieser Zähler weist einen Zählerstand von 0,0 kWh auf.Dieser Zähler zeigt sofort den Zählerstand in Kilowattstunden an. Sie müssen keine Taste drücken. Bitte geben Sie die ganze angezeigt Zahl an.
-
Wie fülle ich den Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) aus?
Geben Sie die persönlichen Daten des zahlenden Kunden (Kontoinhaber) an.
Füllen Sie den IBAN und BIC des zahlenden Kunden aus. Von diesem Konto wird dann der fällige Betrag eingezogen. Achten Sie bitte darauf, dass das Konto gedeckt ist.
Mandatsreferenz wird von den Stadtwerken Gleisdorf befüllt.
Wenn Sie eine E-Mailrechnung wünschen, setzen Sie bitte ein Häkchen und gebe Sie Ihre E-Mailadresse an, an welche die Rechnung gesendet werden soll. Sie tragen damit zur Vermeidung von Druckerpapier bei und vereinfachen die Zahlungsabwicklung.
Das Feld „Mandatsreferenz“ wird von den Stadtwerken Gleisdorf ausgefüllt.
Nur mit einer Unterschrift ist das Formular auch gültig. -
Warum scheint mein Lebensgefährte / meine Lebensgefährtin nicht auf der Rechnung auf?
Aus rechtlichen und bürokratischen Gründen wird bei uns nur diese Person als Kunde erfasst, die auch die Rechnungen bezahlt und damit Kontoinhaber ist.
-
Was ist der Unterschied zwischen einem Abbuchungsauftrag und einem Dauerauftrag?
Einen Dauerauftrag schließen Sie mit der Bank ab, hierbei geben Sie einen Betrag und Tag an, an welchem der Betrag jeden Monat an uns überwiesen werden soll. Bei einem Abbuchungsauftrag (sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat) schließen Sie mit uns einen Vertrag ab, dass wir die Teilzahlung von Ihrem Konto abbuchen dürfen. Der Vorteil ist, dass wir den Teilbetrag, Gutschriften oder Nachzahlungen auf den Cent genau und zeitgerecht einziehen, sodass Sie nie mit Ihren Zahlungen in Verzug kommen.
-
Wie fülle ich das Anmelde- und Abmeldeformular richtig aus?
Geben Sie die Daten für die an- bzw. abzumeldende Anlage an. Die Anlagennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer Detailrechnung.
Haken Sie an, was Sie an- bzw. abmelden möchten. Bei Wasser und Wärme tragen Sie die Zählernummer und den Zählerstand ein, sowie das Datum an welchem Sie abgelesen haben. Beim Wasserzähler steht die Zählernummer direkt über dem Zählerstand, beim Wärmezähler steht sie rechts unter dem Display.
Die roten Ziffern des Wasserzählers sind Kommastellen. Beim Wärmezähler ist nur die letzte Ziffer eine Kommastelle.
Das Feld „Kundennummer“ im Absatz „Abmeldender Kunde“ wird von den Stadtwerken Gleisdorf befüllt. Bitte tragen Sie daneben das Datum ein, an dem die Abmeldung erfolgen soll. Idealer Weise stimmt dieses Datum mit dem Ablesedatum überein.
Geben Sie Name und Anschrift an, an die die Endabrechnung geschickt werden soll.Als „Abmeldender Kunde“ können Sie bereits Daten des nachfolgenden Kunden eintragen.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung erst möglich ist, wenn auch das Miet- oder Besitzverhältnis zur Anlage beendet ist. Bitte bestätigen Sie die angegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift.
Wenn Sie sich anmelden möchten, füllen Sie bitte den Absatz „Nachfolger/Neukunde“ aus. Das Geburtsdatum bzw. die UID-Nummer dienen der eindeutigen Identifikation. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die angegebenen Daten.
-
Wie lese ich meine Detailrechnung richtig?
Wir haben für Sie Erklärungen für Ihre Jahresabrechnungen zusammengestellt:
- Erklärung für die Jahresabrechnung Wasser und Abfall
- Erklärung Ihrer Jahresabrechnung Fernwärme