Meine Fernwärmerechnung besser verstehen

Verständnisfragen zu Rechnungen sind keine Seltenheit. Wir möchten Ihnen daher auf dieser Seite Ihre Fernwärmerechnung näherbringen und möglichst einfach erklären. Damit möchten wir Missverständnissen vorbeugen und Kopfzerbrechen ersparen.

Briefkopf (rechts oben)

An dieser Stelle können Sie die Anlagen­nummer (Anl.Nr) Ihres Objekts ablesen und darunter Ihre persönliche Debitoren­nummer (Deb.Kto), die bei Nachfragen relevant sind. Wenn Sie eine E- Mail­rechnung beantragt haben, sehen Sie in der ersten Zeile an welche E-Mail­adresse diese Rechnung geschickt wurde.
Mit der fortlaufenden Rechnungsnummer (Rechn.Nr) kann Ihre Rechnung eindeutig zugeordnet werden. Die Ausstellung der Rechnung erfolgte am Tag laut Rechnungsdatum (Rechn.Datum).

Briefkopf Ihrer Wärmeabrechnung

Rechnungspositionen im Detail

  1. Hier können Sie Ihre Zählernummer (Znr) und den Anfangsstand (Anf) sowie den Endstand des Zählers (End) ablesen. Der Wärmemengenverbrauch ergibt sich aus dem Endstand abzüglich des Anfangsstandes und wird in Megawattstunden (MWh) angeben.
  2. Die Bezeichnungen Arbeitspreis Solar oder Arbeitspreis Basis stehen für den jeweiligen Fernwärmetarif. Hier wird der Nettopreis entsprechend Ihrem Verbrauch in Megawattstunden (MWh) und den im Verrechnungszeitraum geltenden Preisen ausgewiesen.
  3. Über die Grundgebühr (im Preisblatt auch Grundpreis für Wärmelieferung genannt) werden die Netzerhaltungskosten und die allgemeinen Dienstleistungskosten der Fernwärme abgedeckt. Die Grundgebühr ist von der Heizlast (beheizte Fläche, Dämmung) bzw. der vereinbarten Verrechnungsanschlussleistung Ihres Objekts abhängig. Die Grundgebühr wird auch verrechnet wenn keine Wärme genutzt wurde.
  4. Für den Wärmezähler (auch Wärmemengenzähler) wird der Messpreis eingehoben, der je nach Fabrikat unterschiedlich ist. Über den Messpreis werden die Kosten für die Beschaffung, Installation, Betrieb, Erhaltung und Eichung des Zählers abgedeckt. Der Messpreis wird immer verrechnet, auch bei Nichtabnahme.
  5. Die CO2-Bepreisung ist eine staatlich festgelegte Abgabe laut Nationalem Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022). Der Ausstoß von Treibhausgasen, im Zuge der Wärmeaufbringung durch Erdgas, wird so dem Verbraucher in Rechnung gestellt. Die Höhe der CO2-Bepreisung basiert auf dem Basis-Verrechnungsbrennwert von 11,47 kWh/m³ und dem Emissionsfaktor 2,04 kg CO2/Nm³.
  6. Die Energieabgabe steht für die österreichweit festgelegte Abgabe für den Verbrauch von Erdgas, die nach dem Erdgasabgabegesetz geregelt wird. Als Basis dient der Verrechnungsbrennwert von 11,47 kWh/m³.
  7. Hier wird der letztjährige Wärmemengenverbrauch (Verbrauch Vorjahr) mit dem diesjährigen Verbrauch (Heuer) verglichen und ein Verbrauchsunterschied in Megawattstunden und Prozent angegeben.
  8. In der Zeile Zählerstand wird angegeben, wie der Zählerstand erfasst wurde: k = Zählerstand wurde von Kundin/Kunde bekannt gegeben, a = Stadtwerke Gleisdorf haben Zählerstand abgelesen oder g = der Stand musste aufgrund fehlender Informationen geschätzt werden.

Finden sich mehrere Zeilen auf der Rechnung, die die gleiche Bezeichnung tragen, liegt es daran, dass unterschiedliche Preise in den links angegebenen Zeiträumen gegolten haben.

Rechnungsbetrag und Zahlungen

Wärmeabrechnung: Rechnungsbetrag und Zahlungen
Wärmeabrechnung: Rechnungsbetrag und Zahlungen
  1. Die als Netto angegebene Summe, zusammengesetzt aus den oben aufgezählten Positionen, bildet zuzüglich der Umsatzsteuer von 20 Prozent den Rechnungsbetrag
  2. Unter Zahlungen ist der Betrag nachzulesen, den Sie im Verrechnungszeitraum bereits geleistet haben. Die Differenz zwischen Ihren Zahlungen und dem Rechnungsbetrag ergibt die Summe, die noch zu bezahlen ist oder stellt ein Guthaben dar. Im Falle eines Abbuchungsvertrags (SEPA-Lastschriftmandat) wird die Summe automatisch überwiesen. Wenn Sie eine andere Zahlungsart nutzen, müssen Sie selbst aktiv werden und die Restschuld begleichen. Ein Guthaben bleibt auf Ihrem Kundenkonto. Eine Auszahlung findet nur bei ausdrücklichem Kundenwunsch statt.
  3. Ihre neue monatliche Teilzahlung wird inklusive Umsatzsteuer angegeben und ist 11x im Jahr (entspricht monatlich mit Ausnahme des Jänners), immer mit ersten Tag des Monats, fällig. Der Betrag wird auf der Grundlage des letzten Jahresverbrauchs und mit Berücksichtigung von Preisanpassungen automatisch berechnet.

Weitere Informationen auf Ihrer Rechnung

Auf der zweiten Seite Ihrer Wärmeabrechnung finden Sie die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Zusätzlich finden Sie die Preise für den aktuellen Abrechnungszeitraum.