Wer ist für den Kanalanschluss in Gleisdorf zuständig?
> Häufig gestellte Fragen > WasserDer Abwasserverband Gleisdorfer Becken kümmert sich um die fachgerechte Beseitigung und Reinigung der Abwässer und sorgt damit für die Reinhaltung unserer Gewässer.
Der Abwasserverband ist sowohl für die Errichtung von Hausanschlüssen als auch für die Instandhaltung des Abwasserentsorgungsnetzes verantwortlich.
-
Was muss ich beim Befüllen meines Pools beachten?
Wir bitten Sie Ihren Pool mit Hilfe Ihres eigenen Wasseranschlusses zu befüllen. Wir erklären Ihnen gerne die Hintergründe.
-
Wann ist eine Hydrantenentnahme möglich?
Wir empfehlen Swimmingpools über Ihren eigenen Hausanschluss zu befüllen.
Wenn Sie für Ihre Tätigkeiten als Firma externe Wasserentnahmen benötigen, melden Sie sich mindestens zwei Werktage zuvor bei uns.
-
Warum ist meine Wasserrechnung so hoch?
Immer wieder kommt es vor, dass die jährliche Wasserrechnung unerklärbar hoch ausfällt. Hier finden Sie alle Informationen über Zählerkontrolle, Ursachen und Sicherheitssysteme, um Wasserverluste frühzeitig zu erkennen.
-
Warum muss ich meinen Wasserzählerstand bekannt geben?
Um die Jahresrechnung abschließen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung durch die Bekanntgabe des Zählerstandes. Durch die jährliche Abgabe des Zählerstandes kann Ihr Verbrauch an Wasser erfasst und damit eine entsprechend richtige Rechnung ausgestellt werden.
-
Wer hebt die Kanalgebühren ein und wie?
Für die Kanalabrechnung ist die Stadtgemeinde Gleisdorf zuständig. Jedoch braucht sie für eine richtige Abrechnung ebenfalls den Wasserzählerstand. Damit es für Sie als Kunde einfacher ist, melden wir Ihren Wasserzählerstand an die Stadtgemeinde weiter.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson der Stadtgemeinde Gleisdorf:
Engelbert Absenger
Tel.Nr.:+43 3112 2601-701
E-Mail: engelbert.absenger@gleisdorf.atManuela Arzberger
Tel.Nr.:+43 3112 2601-702
E-Mail: manuela.arzberger@gleisdorf.at -
Wie bekomme ich einen Trinkwasseranschluss für mein Haus?
Ein Trinkwasseranschluss für ein Gebäude ist heutzutage unerlässlich. Alle notwendigen Informationen bezüglich eines Hausanschlusses finden Sie hier.
-
Wo und wie gebe ich meinen Zählerstand richtig ab?
Einmal im Jahr ist es notwendig den Zählerstand für Wasser (Anfang Dezember) abzugeben. Der Zählerstand kann zu dieser Zeit online eingegeben werden.
So lesen Sie Ihren Zähler richtig ab:
Ihr Zähler hat fünf schwarze Ziffern (vor dem Komma) und drei rote Stellen (hinter dem Komma).
Dieser Zähler zeigt: 00000,019m³ an. Ins Formular schreiben Sie also: 00000,019. -
Was versteht man unter Zählereichung?
Nach dem österreichischen Maß- und Eichgesetz müssen sowohl Wasserzähler als auch Wärmezähler spätestens alle fünf Jahre geeicht werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch die monatliche Zählermiete gedeckt. Wir sind jedoch auf Sie angewiesen, da ein Hausbesuch für den Zählerwechsel unumgänglich ist. Die Arbeit dauert jedoch nicht lange (ca. eine halbe Stunde) und es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Namen des Stadtwerke Teams bedanken wir uns für Ihre Mitarbeit.