Was versteht man unter Zählereichung?

> Häufig gestellte Fragen > Wasser

Nach dem öster­reichischen Maß- und Eichgesetz müssen sowohl Wasser­zähler als auch Wärme­zähler spätestens alle fünf Jahre geeicht werden. Die dadurch ent­steh­enden Kosten sind durch die monatliche Zähler­miete gedeckt. Wir sind jedoch auf Sie angewiesen, da ein Hausbesuch für den Zähler­wechsel unum­gänglich ist. Die Arbeit dauert jedoch nicht lange (ca. eine halbe Stunde) und es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Namen des Stadtwerke Teams bedanken wir uns für Ihre Mitarbeit.