Meine Wasserrechnung /
Abfallrechnung besser verstehen

Eine Jahresabrechnung wirft immer wieder Verständnisfragen auf. Damit Sie gut informiert sind, erklären wir Ihnen unsere Wasser- bzw. Abfallrechnung im Folgenden kurz und übersichtlich.
Die Trinkwasserversorgung und die Abfallentsorgung werden bei uns auf einer Rechnung abgerechnet. Beziehen Sie nur eine dieser Dienstleistungen über die Stadtwerke Gleisdorf, so ist nur diese auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Briefkopf (rechts oben)

Hier finden Sie Ihre Anlagennummer (Anl.Nr) und Debitorennummer (Deb.Kto), die bei Rückfragen von Relevanz sind. Erhalten Sie eine E- Mail­rechnung, dann steht ganz oben rechts die entsprechende Adresse, an die die Rechnung versendet wurde.
Die Rechnungsnummer (Rechn.Nr.) ist eine fortlaufende Nummer, die Ihre Rechnung eindeutig kennzeichnet. Das Rechnungsdatum (Rechn.Datum) entspricht dem Aus­stel­lungs­datum der Rechnung.

Briefkopf der Wasserrechnung

Rechnungspositionen im Detail

  1. In dieser Zeile können Sie Ihre Zähler­nummer (Znr) nachlesen, sowie Anfangs- und Endstand Ihres Wasser­zählers. Der Endstand abzüglich des Anfangsstandes ergibt den Wasserverbrauch, der als letzte Zahl in dieser Zeile in Kubikmetern (m³) angegeben ist.
  2. Die Zeilen mit der Beschreibung Wasserpreis geben die Kosten für den oben ausgewiesenen Wasserverbrauch, errechnet aus Differenz zwischen Anfangs- und Endstand Ihres Wasserzählers, im entsprechenden Verrechnungszeitraum an. Angegeben wird der tatsächliche Wasser­verbrauch in Kubikmeter (m³).
  3. Die Höhe der Wasser­zähler­miete, auch Messpreis genannt, wird durch die Fabrikats­art definiert.
  4. Über den Wasser Grundpreis werden die Kosten für die Wasser­dienst­leistungen sowie Investitionen und Instand­haltungs­tätig­keiten in allen Anlage­teilen der Wasser­versorgung abgedeckt.
  5. Der Grund­preis für Restmüll und Biomüll deckt die Kosten für Organisation und Dienste der Abfallwirtschaft ab. Dazu gehören beispiels­weise die kostenlosen Papier-Bio­müll­säcke und die Entsorgung in den Altstoff­sammel­zentren (ASZ). Der Grundpreis wird je Fraktion und je Objekt einmal pro Haushalt und kommunalsteuerpflichtigem Gewerbe verrechnet. Die Anzahl der Mülltonnen hat keinen Einfluss auf den Grundpreis.
  6. In der Position Abfuhr­preis können Sie nachvollziehen, welches Gefäß (Fraktion, Größe und Gefäß­nummer) wie oft entleert wurde. Jedes Gefäß wird in einer eigenen Zeile ausgewiesen. Wurden die Mindest­entleerungen (Mindest=Anzahl) nicht erreicht, wird die Differenz in einer eigenen Zeile angegeben.
  7. In dieser Zeile können Sie den Wasserverbrauch in Kubikmetern (m³) aus dem Vorjahr inklusiv Zeitraum (Anzahl der Tage) sowie den Wasserverbrauch heuer und den sich daraus ergebenden Verbrauchsunterschied in Kubikmetern (m³) pro Tag und in Prozent ablesen.
  8. In der letzten Zeile steht, wie der Zähler­stand bekannt­gegeben wurde: k = Kundin/Kunde hat Stand gemeldet, a = von Stadt­werke Gleisdorf abgelesen, g = geschätzt, weil kein Zähler­stand abgegeben wurde.

Wenn mehrere Zeilen die gleiche Beschreibung aufweisen, dann achten Sie auf den Verrechnungszeitraum und den Preis. Im oben gezeigten Beispiel gab es eine Preis­anpassung, die am 1. Jänner 2022 in Kraft trat. Der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 wird daher mit einem anderen Preis pro Einheit verrechnet, als der Zeitraum ab 1. Jänner 2022.

Rechnungsbetrag und Zahlungen

Wasser- und Abfallrechnung: Rechnungsbetrag und Teilzahlung
Wasser- und Abfallrechnung: Rechnungsbetrag und Teilzahlung
  1. Um Ihre Kosten noch ersichtlicher darzustellen, weisen wir Ihnen die Nettosummen für Wasser und Abfallentsorgung getrennt aus.
  2. In der Zeile Netto sind alle oben aufgelisteten Leistungen aufsummiert. Zuzüglich der Umsatzsteuer von 10 Prozent ergibt sich der Rechnungsbetrag.
  3. In der Zeile Zahlungen sind Ihre bereits geleisteten Vorauszahlungen im Verrechnungszeitraum angegeben. Aus diesen und dem Rechnungsbetrag entsteht eine Differenz, die entweder ein Guthaben oder einen Betrag zu bezahlen, ergibt. Wenn Sie einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) bei uns haben, erfolgt die Zahlung automatisch. Sonst müssen Sie selbst aktiv werden. Ein Guthaben verfällt natürlich nicht und kann auf Wunsch ausgezahlt werden.
  4. In der letzten Zeile ist Ihr neuer monatlicher Teilzahlungsbetrag angegeben, der 11 x im Jahr immer mit ersten des Monats fällig ist (monatlich außer Dezember). Er wird auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs und unter Berücksichtigung der Preisänderung errechnet. Auch hier weisen wir Ihnen die zu zahlenden Beträge aufgeteilt auf Wasser und Abfallentsorgung aus.

Weitere Informationen auf Ihrer Rechnung

Die zweite Seite Ihrer Rechnung stellt Informationen zu aktuellen Wasserpreisen und Abfallpreisen, Wasserwerten und Wassersparen sowie Informationen über die Abfallabholung zur Verfügung.
Außerdem finden Sie dort unsere Kontaktdaten. Wenn Sie noch unbeantwortete Fragen zu Ihrer Rechnung haben, kontaktieren Sie uns und wir helfen gerne weiter.