Meine Wasserrechnung /
Abfallrechnung besser verstehen

Eine Jahresabrechnung wirft immer wieder Verständnisfragen auf. Damit Sie gut informiert sind, erklären wir Ihnen unsere Wasser- bzw. Abfallrechnung im Folgenden kurz und übersichtlich.
Die Trinkwasserversorgung und die Abfallentsorgung werden bei uns auf einer Rechnung abgerechnet. Beziehen Sie nur eine dieser Dienstleistungen über die Stadtwerke Gleisdorf, so ist nur diese auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Briefkopf (rechts oben)

Hier finden Sie Ihre Anlagennummer und Debitorennummer, die bei Rückfragen von Relevanz sind. Erhalten Sie eine E- Mail­rechnung, dann steht ganz oben rechts die entsprechende Adresse, an die die Rechnung versendet wird.

Briefkopf der Wasserrechnung

Rechnungspositionen im Detail

  1. In dieser Zeile können Sie Ihre Zähler­nummer (Znr) nachlesen, sowie Anfangs- und Endstand Ihres Wasser­zählers.
  2. Der Begriff „Wasser“ bezeichnet den tatsächlichen Wasser­verbrauch in Kubikmeter (m³) im Verrechnungs­zeitraum, der sich durch die Differenz aus Zähler­end­stand und -anfangs­stand ergibt.
  3. Für den Wasser­zähler ist eine Monats­miete zu entrichten, die je nach Fabrikat unterschiedlich ist.
  4. Über den „Wasser Grundpreis“ werden die Kosten für die Wasser­dienst­leistungen abgedeckt.
  5. Der Grund­preis für Restmüll und Biomüll deckt die Entsorgungs­kosten und die in Bezug auf Abfall geleisteten Dienste ab. Dazu gehören beispiels­weise die kostenlosen Papier-Bio­müll­säcke und die Entsorgung in den Altstoff­sammel­zentren (ASZ).
  6. In der Position „Abfuhr­preis“ können Sie nachvollziehen, welches Gefäß (Fraktion, Gefäß­nummer und Größe) wie oft entleert wurde. Jedes Gefäß wird in einer eigenen Zeile ausgewiesen. Wurden die Mindest­entleerungen nicht erreicht, wird die Differenz in einer eigenen Zeile angegeben.
  7. In der letzten Zeile steht, wie der Zähler­stand bekannt­gegeben wurde: k = Kunde hat Stand gemeldet, a = von Stadt­werke Gleisdorf abgelesen, g = geschätzt; es wurde kein Zähler­stand abgegeben

Mehrere Zeilen haben die gleiche Beschreibung und tauchen trotzdem zweimal auf. In diesen Fällen gab es eine Preis­anpassung, die im Beispiel am 1. Jänner 2020 in Kraft trat. Der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 wird daher mit einem anderen Preis pro Einheit gerechnet, als der Zeitraum ab 1. Jänner 2020.

Rechnungsbetrag und Zahlungen

  1. Aus der Nettosumme zuzüglich der Umsatzsteuer ergibt sich die Rechnungssumme.
  2. In der Zeile Zahlungen sind die Vorauszahlungen im Verrechnungszeitraum angegeben. Aus diesen und dem Rechnungsbetrag entsteht eine Differenz, die entweder ein Guthaben oder einen Betrag zu bezahlen ergibt. Wenn Sie einen Abbuchungsauftrag bei uns haben, erfolgt die Zahlung automatisch. Sonst müssen Sie selbst aktiv werden. Ein Guthaben verfällt natürlich nicht.

In der letzten Zeile ist Ihr neuer monatlicher Teilzahlungsbetrag angegeben, der 11 x im Jahr immer mit ersten des Monats fällig ist (monatlich außer Dezember).