Was bedeutet der Einmalrabatt?

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Für Bezieher des Wärmelieferungs Tarifs SOLAR erfolgt die Gewährung des Einmalrabattes bis 31.01.2025 freiwillig durch die Stadtwerke und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bzw. ohne Einräumung eines Anspruchs auf zukünftige Rabatte. Im Vergleich zur letzten Tarifanpassung 2023 (EHI = 1,811, VPI = 184,233, BKI = 145,289) bedeutet diese eine Indexsteigerung von +25,8%. Unter Gewährung eines Einmalrabattes werden die Tarife im Vergleich zum Jahr 2023 entgegen der Wertsicherung jedoch nur um +4% erhöht.

Energieholzindex (EHI), Verbraucherpreisindex COICOP 4.5 (VPI) und Baukostenindex (BKI) bilden die Eckpfeiler der Wertsicherung.

  • Wie erfolgt die Wertsicherung für den Tarif SOLAR?

    Die Wertsicherung des Arbeits-, Grund- und Messpreis erfolgt zu:

    1. 60% Energieholzindex, ausgewiesen durch die Niederösterreichische Landwirtschaftskammer – EHI
    2. 30% VPI COICOP 4.5 „Strom, Gas und andere Brennstoffe“ 2005 – VPI
    3. 10% Baukostenindex Wohnhaus- u. Siedlungsbau, Gesamtbaukosten 2010 – BKI

    Ausgangsbasis Indexzahlen:

    1. Energieholzindex Österreich = 1,554 (Quartal 1 – 2012) veröffentlich von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich
    2. Verbraucherpreisindex COICOP 4.5 „Strom, Gas und andere Brennstoffe“ 2005 = 129,800 – (Jänner 2012) – veröffentlich von der Statistik Austria
    3. Baukostenindex Wohnhaus- u. Siedlungsbau, Gesamtbaukosten 2010 = 103,400 – (Jänner 2012) – veröffentlich von der Statistik Austria

    Aktuelle Indexzahlen (EHI = 2,393, VPI = 227,189, BKI = 146,700)

  • Was versteht man unter Zählereichung?

    Nach dem öster­reichischen Maß- und Eichgesetz müssen sowohl Wasser­zähler als auch Wärme­zähler spätestens alle fünf Jahre geeicht werden. Die dadurch ent­steh­enden Kosten sind durch die monatliche Zähler­miete gedeckt. Wir sind jedoch auf Sie angewiesen, da ein Hausbesuch für den Zähler­wechsel unum­gänglich ist. Die Arbeit dauert jedoch nicht lange (ca. eine halbe Stunde) und es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Im Namen des Stadtwerke Teams bedanken wir uns für Ihre Mitarbeit.

  • Warum muss ich meinen Wärmezählerstand bekannt geben?

    Um die Jahresrechnung abschließen zu können, brauchen wir Ihre Unterstützung durch die Bekanntgabe des Zählerstandes. Durch die jährliche Abgabe des Zähler­standes kann Ihr Verbrauch an Wärme erfasst werden und damit eine entsprechend richtige Rechnung ausgestellt werden.

  • Wie viel Wärme (in kWh) verbraucht man ca. in einem Jahr bzw. Monat? Wie viel kostet ein kWh?

    Es ist schwer eine allgemein gültige Prognose für einen Monatsverbrauch abzugeben. Der Wärmeverbrauch ist wesentlich von der Bausubstanz, Wetter­verhältnisse (Temperatur) und Gewohn­heiten abhängig. Die aktuell gültigen Preise finden Sie auf unseren Preisblättern.

  • Wo und wie gebe ich meinen Wärmezählerstand richtig ab?

    Einmal im Jahr ist es notwendig den Zählerstand für Wärme (Anfang Jänner) abzugeben. Der Zählerstand kann zu dieser Zeit online eingeben werden.

    Hier sehen Sie wie der Wärmezähler richtig abgelesen wird:

    Fernwärmezähler
    Das Display ist anfangs schwarz. Legen Sie einen Finger in die Mulde. Zuerst erscheinen viele Nullen. Warten Sie kurz, danach erscheint der Zählerstand in kWh (Kilowattstunden). Die letzte Stelle der Zahl steht hinter dem Komma.
    Dieser Zähler weist einen Zählerstand von 0,0 kWh auf.

    Wärmezähler

    Dieser Zähler zeigt sofort den Zählerstand in Kilowattstunden an. Sie müssen keine Taste drücken. Bitte geben Sie die ganze angezeigt Zahl an.